Statuten – Satzung

Stand: 13.08.2011

§ 1 Name, Ziel und Sitz

Der Verein führt den Namen „Internationale Gesellschaft für theologische Mediävistik e.V.“ (im Folgenden: die Gesellschaft). Er dient der Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere der Erforschung der mittelalterlichen Theologie. Der Sitz des Vereins ist Bonn.

§ 2 Gemeinnützigkeit

Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

§ 3 Zielsetzung

Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Forschung und Lehre auf dem Gebiet der theologischen Mediävistik. Dies umfasst insbesondere:

  • den internationalen, interkonfessionellen und interdisziplinären Austausch zwischen Wissenschaftlern,
  • die Vertretung der Anliegen der Disziplin gegenüber staatlichen und kirchlichen Stellen,
  • die Herausgabe des Jahrbuchs Archa Verbi sowie der Begleitreihe Archa Verbi. Subsidia,
  • die Durchführung wissenschaftlicher Tagungen und Konferenzen.

§ 4 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft steht natürlichen und juristischen Personen offen, die die Ziele der Gesellschaft unterstützen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 5 Organe

Organe der Gesellschaft sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Die Amtszeit beträgt drei Jahre; Wiederwahl ist zulässig.

§ 6 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Sie beschließt über die Entlastung des Vorstands, die Festsetzung der Beiträge, Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen.

§ 7 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks fällt das Vermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung von Wissenschaft und Forschung.